Teilnahmeberechtigt am Radfrühling-Gewinnspiel sind alle Personen ab dem zehnten Lebensjahr. Ausgeschlossen sind die Radfrühling-Partner und ihre Angehörigen. Es ist dabei egal, ob die TeilnehmerInnen ihren Wohnsitz innerhalb oder außerhalb der Ökoregion Kaindorf haben.
Pro Einkauf oder Besuch darf von den Radfrühling-PartnerInnen nur ein Kleber abgegeben werden. Kommen zwei oder mehrere Personen mit dem Fahrrad und tätigen beispielsweise gemeinsam einen Einkauf, so erhält jeder einen Aufkleber. Die Radfrühling-PartnerInnen werden gebeten, ihre Kunden auf das Gewinnspiel hinzuweisen. Wird von Besuchern einen Rad-Aufkleber beansprucht, so ist stichprobenartig zu überprüfen, ob sie tatsächlich mit dem Fahrrad unterwegs waren.
Kommen Personen mehrmals täglich mit dem Fahrrad, so erhalten Sie für jeden Besuch einen Aufkleber. Nicht gestattet ist ein Vorgehen, das auf einen offensichtlichen Missbrauch hindeutet, beispielsweise eine mehrfache Beanspruchung eines Rad-Aufklebers innerhalb einiger Minuten.
Jeder Radfrühling-Partner verpflichtet sich darauf zu achten, dass die Vergabe der Rad-Aufkleber korrekt und fair erfolgt, sodass dem Ansehen des Vereins und dieses Projektes kein Schaden entsteht. Bei einem nachweislich unkorrektem Verhalten kann der Verein Ökoregion Kaindorf einen Radfrühling-Partner von der Teilnahme ausschließen.