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Alles über den Energieausweis

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist mit dem Typenschein für Ihr Auto vergleichbar. Viele interessante Kennwerte Ihres Hauses sind darin enthalten, wie zum Beispiel der zu erwartende Heizenergieverbrauch, die Wärmeverluste durch die einzelnen Bauteile oder Lüftung, die Energiegewinne von der Sonne und so weiter. Der wichtigste Kennwert in jedem Energieausweis ist die Energiekennzahl für Ihr Haus (= der spezifische Heizwärmebedarf).

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Bei Neubauten, umfassender Sanierung, Zu- und Umbauten wird ab 1. Dezember diesen Jahres das neue Energieausweisvorlagegesetz (EAVG 2012) eingeführt und der Energieausweis verpflichtend.

Mit der Einführung des neuen Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG 2012) am 1. Dezember 2012 sind vorallem Haftungsbestimmungen bei Nichtvorlage eines Energieausweises gesetzlich geregelt.

Download: Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG 2012)

      
Im konkreten Fall werden folgende Pflichten tragend:

  • Pflicht der EAW Vorlage und Aushändigung durch Verkäufer bei Gebäudeverkäufen oder Vermietungen!
  • Pflicht zur Angabe der Gesamtenergieeffizienz und des Heizwärmebedarfs des Gebäudes in Verkaufs- und Vermietungsanzeigen oder elektronischen Medien.
  • Die Unterlassung der Angabe des Heizwärmebedarfs und den Gesamtenergieeffizienz-Faktors des Gebäudes bzw. des Nutzungsobjekts in In-Bestand-Gabe-Anzeigen wird mit bis zu 1.450 € bestraft.
  • Je nach Gebäudetyp müssen typgerechte Energieausweise erstellt werden. Übrigens, es sind nur Energieausweise zugelassen, die mit einer validierten Software gerechnet werden. Ein Energieausweis verfügt über eine Gültigkeit von 10 Jahren.
  • Käufer bzw. Mieter haben das Recht auf Aushändigung eines Energieausweises bzw. auf Kostenrückerstattung bei Erstellung eines Energieausweises auf eigenen Kosten.

Haben Sie weitere Fragen bzw. noch keinen Energieausweis so kontaktieren Sie die LEA-GmbH bzw. Fr. DI Christina Kneißl, BSc  unter kneissl@lea.at sowie 03152-8575 507.

Bereiten Sie sich früh genug auf diese Neuerung am Immobilienmarkt vor, um mögliche Strafzahlungen zu umgehen.

In vielen Fällen ist es möglich, dass im Zuge einer gebäudetechnischen Sanierung die Kosten der Energieausweisberechnung bis zu einem bestimmten Teil gefördert werden können. Detailfragen zu Förderungen können wir Ihnen gerne beantworten.
   
Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises beträgt zehn Jahre. Verantwortlich für das Vorliegen ist der Bauherr, der Vermieter bzw. der Verkäufer des Objekts. Der Energieausweis muss von einer befugten und qualifizierten Person ausgestellt werden.

Was bedeutet Spezifischer Heizwärmebedarf HWB (Energiekennzahl)?

Der spezifische Heizwärmebedarf (die eigentliche Energiekennzahl) ist der gebräuchlichste Vergleichswert, um die thermische Qualität der Gebäudehülle zu beschreiben. Diese Energiekennzahl wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²*a) angegeben. Sie sagt aus, wie viel Energie Ihr Haus pro Quadratmeter Fläche im Jahr für die Raumwärme benötigt. Bezogen ist dieser Wert auf einen Referenzstandort, dessen Basis ein Referenzklima ist, nicht am tatsächlichen Standort. Damit ist die Energiekennzahl zum Vergleich der thermischen Qualität von Häusern sehr gut geeignet. Um den Kennwert auf einen Blick abschätzen zu können, wird er auf die farbige Skala in der entsprechende Kategorie gedruckt (Kategorie A-G).

 Muster eines Energieausweises (110 KB)

Vergleichswerte Energiekennzahl:

bestehende Häuser ohne Vollwärmeschutz

ca. 100 – 150 kWh/m²*a

Neubau: lt. Steiermärkischen Dämmverordnung

ca. 60 kWh/m²*a

ab 2010 für Einfamilienhäuser

max. 50 kWh/m²*a

Niedrigenergiehaus

max. 52 kWh/m²*a

Niedrigstenergiehaus

max. 39 kWh/m²*a

Passivhaus

max. 15 kWh/m²*a


Kosten & weitere Informationen

Günter Gollner Leiter der AG-Wohnbau und Sanierung bietet  einen vergünstigten Preis für den Energieausweise an. Für Mitglieder der Ökoregion bietet er für ein Einfamilienhaus für Private (bis max. 200 m² Bruttogeschossfläche) zum Preis von € 360,- an. Für die Ausstellung des Energieausweises für Förderansuchen beträgt der Preis € 400,-. Für Nichtmitglieder kostet der Energieausweis € 450,- Für die Ausstellung des Energieausweises für Förderansuchen beträgt der Preis € 500,-. Änderungen im Nachhinein, zusätzliche Förderansuchen bzw. nachträgliche Bestätigungen für die Förderansuchen werden pro Aufwand pauschal mit € 48,- verrechnet.

Weitere Informationen zum Thema Energieausweis erhalten Sie im Büro der Ökoregion (03334 31426) sowie beim „Planungsbüro Günter Gollner" in Kaindorf, Mail: baumeister.gollner@aon.at  oder Tel.: 0664 1642248.
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